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Allgemeines Gegenstand der vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) ist die grundsätzliche Regelung des Geschäftsverkehrs zwischen der Techema AG und dem Vertragspartner und die generelle Festlegung der gegenseitigen Rechte sowie Pflichten. Die AGB bilden den Rahmen für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Techema AG und dem Besteller; insbesondere geben sie die alleinige Grundlage bezüglich Erbringen von Dienstleistungen, Herstellung und Verkauf von Produkten. Die AGB sind bis zu einer allfälligen Neuausgabe für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit der Techema AG verbindlich auch wenn bei einem späteren Rechtsgeschäft nicht mehr ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
Alle Angebote sind freibleibend.
Jeder Auftrag gilt erst mit der Klarstellung aller Einzelheiten und mit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Techema AG als angenommen.
Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart wird, in Schweizer Franken, exkl. MwSt. und gelten ab Biel-Benken, ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Erhöhen sich im Laufe der Bestellungsabwicklung die Beschaffungskosten (Preisaufschlag bei Zulieferanten, zusätzliche fiskalische Belastungen, Erhöhung der Zoll- und Transportkosten sowie Währungsschwankungen von über 2 %), behalten wir uns eine entsprechende Anpassung vor. Bei einem Preisanstieg im Laufe der Bestellungsabwicklung ist der Kunde berechtigt, sofern auf sein sofortiges schriftliches Ersuchen hin die Teuerung nicht rückgängig gemacht wird, von dem Auftrag zurückzutreten.
Teillieferungen sind zulässig. Die Angaben über Gewicht, Masse und Verpackung der Ware sind unverbindlich.
Die Techema AG kann die Annahme und Ausführung der Aufträge von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig machen.
Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind innert 30 Tagen netto (Verfalltag) zu bezahlen. Andere Zahlungskonditionen wie 10 Tage 2 % Skonto werden speziell vereinbart und bestätigt.
Das Verrechnungsrecht mit bestehenden oder geltend gemachten Ansprüchen des Käufers wird ausdrücklich nicht akzeptiert. Die Zahlungspflicht wird durch geltend gemachte Mängel nicht beeinflusst.
Eigentumsvorbehalt Die Techema AG hat bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Ware das Recht, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
Lieferzeiten Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Es wird keine Verantwortung für Verzögerungen übernommen die durch unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen, Fabrikationsausschuss, Streik, Transportverzögerungen oder andere unverschuldete Begebenheiten entstehen. Sofern die bestellte Ware infolge solcher unverschuldeter Vorfälle überhaupt nicht oder nur verspätet geliefert werden kann so erwachsen dem Käufer gegenüber der Techema AG keinerlei Ansprüche. Die Techema AG behält sich das alleinige Eigentums- und Urheberrecht an allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen vor. Solche Belege werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Techema AG weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Die Unterlagen sind der Techema AG auf erstes Verlangen zurückzugeben. Zuwiderhandlungen verpflichten den Besteller zur Bezahlung einer Konventionalstrafe, deren Höhe in Abhängigkeit vom streitbaren Geldvolumen, mindestens aber, sämtliche Umtriebe der Techema AG decken. Die Techema AG behält sich das Recht vor, den weiteren Schaden geltend zu machen und ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, ohne dass dem Besteller hieraus irgendwelche Ansprüche erwachsen. Erfüllungsort, Versand und Transportrisiko Als Erfüllungsort gilt Biel-Benken. Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager der Techema AG oder bei Direktversand von deren Zulieferer verlässt. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind anzunehmen und der betreffenden Speditionsfirma, zwecks Aufnahme des Tatbestandes, sofort schriftlich anzumelden (Kopie an Techema AG). Reklamationen und Mängelrügen sind innert 8 Tagen nach Ankunft der Ware bei der Techema AG schriftlich mitzuteilen, andernfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt. Gewährleistung für Mängel Die Techema AG haftet nur für Mängel, die innert 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gemeldet werden und die nachweisbar auf ihr Verschulden oder jenes des Lieferanten zurückzuführen sind. Unter Gewährleistung für Schäden ist ausschliesslich die Verpflichtung der Techema AG zum kostenlosen Ersatz von fehlerhaften Teilen zu verstehen. Demgegenüber sind sämtliche Ansprüche bezüglich Wandelung, Minderung oder Schadenersatz ausgeschlossen. Der Techema AG steht es frei auch eine Nachbesserung zu erbringen. Gerichtsstand und anwendbares Recht Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Arlesheim BL Techema AG Gewerbestrasse 6 4105 Biel-Benken
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